technischen Pflegehilfsmitteln,
wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem.
…und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern oder dazu beitragen, den Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem.
wie zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Betteinlagen.
…informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden können.
Zu den Kosten für technische Pflegehilfen müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt.
Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.
Ambulanter Pflegedienst Löwenherz GmbH
Leipziger Str. 41
63571 Gelnhausen – Roth
Tel.: 0 60 51 / 61 88 35
Fax: 0 60 51 / 88 62 38
info@pflegedienst-gelnhausen.de
www.pflegedienst-gelnhausen.de
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