Verhinderungspflege für Angehörige (§ 39 SGB XI)

Auch während Angehörige ihren…

…wohlverdienten Urlaub genießen oder bei Erkrankung der Pflegepersonen, sind wir für die Patienten im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege tätig.

Bei Pflegestufe 1 bis 5 wird nach einem halben Jahr der Einstufung von den verschiedenen Krankenkassen einen Grundbetrag (1612 Euro) bis zu 42 Tage zur Verfügung gestellt. Als Grenze dienst der Grundbetrag, dass heißt ist nach 14 Tagen der Grundbetrag erreicht, endet der Leistungsanspruch. Zusätzlich ist es möglich, den hälftigen Anteil (806 Euro) der Kurzzeitpflege mit hinzu zu nehmen. Somit ist ein Urlaub der Angehörigen oder Pflegepersonen bis zu 42 Tagen möglich.

Selbstverständlich werden in diesem Zeitraum alle pflegerischen, Behandlungspflegerischen, hauswirtschaftlichen und Betreuungsleistungen von uns übernommen.

Betreuung am Bett